NÖ-Landesregierung untersagt Osterfeuer aufgrund von starker Trockenheit
Im Hinblick auf die außerordentlich hohe Waldbrandgefahr in Niederösterreich wurde eine Verordnung der Landeshauptfrau erlassen, welche das Verbrennen von biogenen Materialien bis einschließlich 30. Juni 2020 untersagt.
Dies bedeutet, dass alle Brauchtumsfeuer, wie Oster- und Sonnwendfeuer, bis zum 30. Juni 2020 VERBOTEN sind.
Wie akut die Lage speziell auch im Bezirk Neunkirchen ist, zeigt der verheerende Waldbrand im Föhrenwald am 8. April welcher weit mehr als 400 Mitglieder von 40 Feuerwehren des Bezirks forderte.
Wir bitten daher die Bevolkerung eindringlichst dieses Jahr auf Osterfeuer zu verzichten um die Brandgefahr aufgrund der starken Trockenheit zu minimieren!